Eine Psychotherapie beginnen

Der Weg in die Psychotherapie beginnt mit einem Erstgespräch, in dem Sie Gelegenheit haben, mir Ihre aktuellen Probleme ausführlich darzustellen. Es dient unter anderem auch dazu, eine erste diagnostische Einschätzung zu treffen, und zu klären, welche Art der Behandlung oder andere Form der Unterstützung für Sie geeignet sein könnte.

Am Ende des Erstgesprächs können wir beschließen, weitere Gespräche zu vereinbaren. Es folgt dann eine probatorische Phase von etwa 4-5 Sitzungen, in denen wir die gemeinsame Zusammenarbeit ausprobieren und eine Idee gewinnen, in welchem Zusammenhang Ihre Beschwerden stehen und worum es in der Psychotherapie gehen kann.

Sollten wir uns nach der probatorischen Phase für die Aufnahme einer Psychotherapie entscheiden, stellen wir in der Regel einen Antrag auf Psychotherapie bei dem für Sie zuständigen Kostenträger. Falls Sie die Kosten für die Psychotherapie selbst übernehmen möchten, fällt dies weg und die Psychotherapie kann unmittelbar beginnen.

Die Psychotherapie kann sich je nach Bedarf über kürzere Zeit oder auch über Jahre erstrecken.

In der Regel ist eine wöchentliche Sitzung à 50 Minuten sinnvoll. In manchen Fällen oder Phasen der Therapie sind Variationen möglich.

Kostenübernahme

Die Psychotherapie in meiner Praxis ist eine Privatbehandlung und richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP, 2014).

Die Kosten werden in der Regel von den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen. Wie viele Sitzungen genehmigt werden können und ob ein Eigenanteil verbleibt, hängt von Ihrem individuellen Tarif ab. Sollten Sie die Übernahme der Kosten durch Ihre private Krankenversicherung wünschen, bitte ich Sie, sich vorab über die tariflichen Bedingungen für Psychotherapie zu informieren.

Mit der gesetzlichen Krankenkasse kann ich als Privatbehandlerin leider nicht direkt abrechnen. Falls Sie gesetzlich versichert sind, besteht einerseits die Möglichkeit, die Kosten für die Behandlung selbst zu tragen. Außerdem ist es möglich, bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Kostenerstattung zu stellen. Sollte das Kostenerstattungsverfahren für Sie interessant sein, bitte ich Sie, sich hierzu bei Ihrer Krankenkasse zu erkundigen. Voraussetzung für die Beantragung der Kostenerstattung ist, dass Ihnen bei ausgiebiger Suche in Kassenpraxen (z.B. über die Terminservicestelle 116117) kein Therapieplatz zeitnah in Aussicht gestellt werden konnte und dass ein dringlicher Behandlungsbedarf nachgewiesen wird. Bei der Antragsstellung unterstütze ich Sie gerne. Es ist jedoch zuvor notwendig, dass ich Sie in einem Erstgespräch kennenlerne. Leider wird dieses von der gesetzlichen Krankenkasse nachträglich nicht übernommen – die Kosten für psychotherapeutische Gespräche vor Bewilligung der Kostenerstattung durch Ihre Krankenkasse müssen von Ihnen selbst getragen werden. Nach Bewilligung wird der größte Teil der Behandlungskosten von Ihrer Krankenkasse erstattet. Es ist möglich, dass ein Eigenanteil verbleibt, der sich auf etwa 30 € pro Sitzung belaufen kann.

Falls es Ihnen finanziell möglich ist, kann es aus unterschiedlichen Gründen sinnvoll sein, die Kosten für eine Psychotherapie selbst zu tragen. Als Selbstzahler:in ist der Beginn einer Psychotherapie unkompliziert und oft ohne Wartezeit möglich. Es werden von mir keine Informationen an Ihre Krankenversicherung gemeldet, da keine Beantragung nötig ist. Auch für Selbstzahler:innen richten die Kosten sich nach dem GOP. Typischerweise belaufen sich die Kosten pro Gespräch auf 120 – 140 €.

Eine Übersicht der Abrechnungssätze für häufig abgerechnete Leistungen finden Sie hier.

Privat getragene Therapiekosten sind unter Umständen als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzbar.